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Immobiliendetails

ca. 80.000 qm Wiesen- und Weidefläche u. Bauernkate - Landanwesen mit Möglichkeit zur Tierhaltung -

externe ObjnrND232
StatusArchiviert
Betreuer14
NutzungsartWohnen
VermarktungsartKauf
ObjektartHaus
ObjekttypBauernhaus
PLZ19303
OrtVielank / Neu Jabel
Breitengrad53.22202
Längengrad11.16474
LandDeutschland
Wohnfläche135 m²
Nutzfläche200 m²
Grundstücksgröße qm gesamt84.000 m²
Anzahl Zimmer4
Anzahl Schlafzimmer2
Anzahl Badezimmer1
BefeuerungPellet
HeizungsartOfenheizung
Etagenzahl1
Kabel Sat TVJa
TerrasseJa
BauweiseMassiv
externe ObjnrND232 StatusArchiviert
Betreuer14 NutzungsartWohnen
VermarktungsartKauf ObjektartHaus
ObjekttypBauernhaus PLZ19303
OrtVielank / Neu Jabel Breitengrad53.22202
Längengrad11.16474 LandDeutschland
Wohnfläche135 m² Nutzfläche200 m²
Grundstücksgröße qm gesamt84.000 m² Anzahl Zimmer4
Anzahl Schlafzimmer2 Anzahl Badezimmer1
BefeuerungPellet HeizungsartOfenheizung
Etagenzahl1 Kabel Sat TVJa
TerrasseJa BauweiseMassiv
Objektbeschreibung: Das hier angebotene Wohnhaus unter Reet geht zurück auf eine Bauernkate, die um das Jahr 1825 errichtet wurde. 1991 wurden Sanierungen an dem historischen Gebäude vorgenommen und 2002 wurde das Reetdach erneuert.
Der Wohnbereich setzt sich aus 4 Zimmern, einem Bad und einer Küche zusammen. Die Küche hat, wie in Bauernhäusern üblich, einen direkten Zugang zum Hof bzw. Garten.
Das Haus wird durch einen mit Holzpellets befeuerbaren Ofen im Wohnraum beheizt, dessen Wärme sich bei offenen Zimmertüren durch das Haus verteilt. Warmwasser wird mittels Durchlauferhitzern generiert.
Das Ständerwerk und die Struktur dieses fast 200 Jahre alten Bauernhauses ist in weiten Teilen erhalten und sichtbar. Es wurde in der Gestaltung bewußt hervorgehoben, wie im Wohnraum zu sehen ist.
Es besteht kein Denkmalschutz

Zu dem Anwesen mit einer Grundstücksfläche von ca. 84.000 qm gehören ein ca. 2 ha großes Waldstück und eine derzeit an einen Landwirt verpachtete Ackerfläche die etwa 4 ha der Gesamtfläche ausmachen.
Derzeit werden auf dem Anwesen Pferde gehalten. Daher stehen zwei Offen-Ställe und weite umzäunte Weideflächen zur Verfügung. Die Weideflächen können mittels Sprinkler bewässert werden.
Vorbehaltlich eventuell benötigter Genehmigungen, eignen sich die Flächen auch zur Haltung anderer Tierarten.
Lage: Neu Jabel ist ein Ortsteil der Gemeinde Viellank in Mecklenburg-Vorpommern im Landkreis Ludwigslust Parchim und wird vom Amt Dömitz-Malliß verwaltet.
Die Ortschaft ist geprägt durch ein ruhiges Dorfleben mit einigen landwirtschaftlichen Betrieben im Ort und in der Umgebung. Dennoch ist diese sehr ländliche Lage mit ca. 1 Stunde 30 Min. nach Hamburg, ca. 1 Stunde nach Schwerin und ca. 2 Stunden mit dem PKW nach Berlin sehr gut angebunden.
Diverse Einkaufsmöglichkeiten befinden sich in Lübtheen sowie auch in Dömitz. Neben weiterer Versorgung des täglichen Bedarfs in Bezug auf diverse Geschäfte bietet die Stadt Dömitz auch Kitas, eine Grundschule und ein Gymnasium.
Die Versorgung mit Internet ist hier als ländlich gut zu bezeichnen.
Ausstattung: - Grundstück ca. 84.000 qm
- Grundstück rund um das Wohnhaus ca. 4.800 qm
- auf dem Grundstück ca. 2 ha Waldfläche
- auf dem Grundstück ca. 4 ha Ackerfläche ( derzeit an einen Landwirt verpachtet )
- Baujahr der Kate ( des Wohnhauses ) ca. 1825
- Sanierungen am Haus 1991 wie z.B. Fassadendämmung, Bad und Stränge
- Abwasser erfolgt durch eine Klärgrube
- Frischwasser und weitere Medien erfolgen kommunal durch Anschluss
- Wohnhaus wird durch einen Ofen im Wohnraum, der mit Holzpellets befeuert wird, beheizt.
- Reetdach ist 2002 erneuert worden
- Nebengebäude mit Werkstatt, Sattelkammer und Garage
- 2 Offen-Ställe für bis zu fünf Pferde vorhanden
- Weiden sind bewässerbar durch Sprinkler
- kein Denkmalschutz
Sonstiges: Diese besonders schön gelegene Immobilie betreuen wir über unser Büro in der Hamburger Hafencity.
Wir freuen uns darauf Ihnen dieses Objekt vorzustellen.
Bitte rufen Sie uns an, zuständig ist:

Herr Matthias Press Tel.: 0160-250 32 42

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) an: room aid IMMOBILIEN GmbH, Überseeallee 10, 20457 Hamburg oder per email an immobilien@room-aid.com oder per Fax an 040 80 80 74 520 - über Ihren Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Folgen des Widerrufs: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zah- lungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie ausdrücklich verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Ende Widerrufsbelehrung

Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Unsere Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit erfolgt aufgrund der uns vom Auftraggeber oder anderen Auskunftsbefugten erteilten Auskünfte. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit können wir nicht übernehmen. Irrtum und Zwischenverkauf und -vermietung bleiben vorbehalten.
2. Der Maklervertrag mit uns kommt entweder durch schriftliche Vereinbarung oder auch durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit in Kenntnis und auf der Basis des Ihnen vorliegenden Objekt-Exposees und seiner Bedingungen oder von uns erteilter Auskünfte zustande.
3. Unsere Nachweis-/Vermittlungstätigkeit, Exposee etc. sind ausschließlich für den adressierten Empfänger bestimmt und vertraulich zu behandeln. Bei Weitergabe an Dritte ohne unsere Zustimmung ist der Empfänger unserer Nachweis-/Vermittlungstätigkeit zur Zahlung der ortsüblichen oder vereinbarten Provision verpflichtet, wenn der Dritte das Geschäft, ohne mit uns einen Maklervertrag vereinbart zu haben, abschließt; weitere Schadensersatzansprüche unsererseits bleiben vorbehalten.
4. Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil provisionspflichtig tätig zu werden, soweit keine Interessenkollision vorliegt.
5. Der Provisionsanspruch wird nicht dadurch berührt, dass statt des ursprünglich beabsichtigten Geschäftes ein anderes zustande kommt (z. B. Kauf statt Miete oder umgekehrt), sofern der wirtschaftliche Erfolg nicht wesentlich von unserem Angebot abweicht.
6. Die Provision ist verdient und fällig bei Vertragsabschluss in gehöriger Form und ggf. des Eintritts eventuell darin vereinbarter aufschiebender Bedingungen oder bei Abschluss eines gleichwertigen Geschäftes, das im Zusammenhang mit der maklerseits geleisteten Maklertätigkeit steht. Die Erwerbs-bzw. Nutzungsbedingungen sind uns von unserem Vertragspartner mitzuteilen.
7. Zurückbehaltungsrechte und Aufrechnungen gegenüber der Courtageforderung sind ausgeschlossen, soweit die aufrechenbare Forderung bestritten oder nicht rechtskräftig festgestellt ist.
8. Ist dem Empfänger das von uns nachgewiesene Objekt bereits bekannt, ist uns dies schriftlich unverzüglich, d. h. spätestens innerhalb von 48 Stunden ab Entgegennahme unseres Nachweises/Exposees mitzuteilen. Erfolgt dies nicht, so hat der Kunde uns im Wege des Schadensersatzes sämtliche Aufwendungen zu ersetzen, die uns dadurch entstanden sind, dass der Kunde uns nicht über die bestehende Vorkenntnis informiert hat.
9. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Geschäftssitz des Maklers, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
10. Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein oder werden, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Die unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen der vertraglichen Vereinbarung nicht zuwiderläuft.

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