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Immobiliendetails

Mehrfamilienhaus auf zentral zur Altstadt Freiburgs gelegenen Grundstück

externe ObjnrJY343
StatusAktiv
Betreuer14
NutzungsartWohnen
VermarktungsartKauf
ObjektartHaus
PLZ79104
OrtFreiburg im Breisgau / Herdern
Breitengrad47.99895
Längengrad7.85016
LandDeutschland
Wohnfläche316 m²
Nutzfläche283 m²
Grundstücksgröße qm gesamt266 m²
Anzahl Wohneinheiten3
Anzahl Gewerbeeinheiten3
BefeuerungÖl
HeizungsartZentralheizung
BauweiseMassiv
Kaufpreis1.200.000 €
Kaufpreis pro qm3.797,47 €
Außen-Provision3,57 % inkl. Mw.St
Währung
x fache (Ist)27,24
Nettorendite (Ist)4 %
Jahresmiete (Ist)44.060 €
externe ObjnrJY343 StatusAktiv
Betreuer14 NutzungsartWohnen
VermarktungsartKauf ObjektartHaus
PLZ79104 OrtFreiburg im Breisgau / Herdern
Breitengrad47.99895 Längengrad7.85016
LandDeutschland Wohnfläche316 m²
Nutzfläche283 m² Grundstücksgröße qm gesamt266 m²
Anzahl Wohneinheiten3 Anzahl Gewerbeeinheiten3
BefeuerungÖl HeizungsartZentralheizung
BauweiseMassiv Kaufpreis1.200.000 €
Kaufpreis pro qm3.797,47 € Außen-Provision3,57 % inkl. Mw.St
Währung x fache (Ist)27,24
Nettorendite (Ist)4 % Jahresmiete (Ist)44.060 €
Objektbeschreibung: Dieses Mehrfamilienhaus in zentraler Lage zur Freiburger Altstadt im Stadtteil Neuenburg, wurde im Jahr 1951 errichtet.
Heute befinden sich im Gebäude sechs Einheiten insgesamt davon 3 als Wohneinheiten, darüberhinaus ist eine Einheit an eine Physiopraxis, eine weitere an eine Kindertagesstätte vermietet. Eine Fläche im Hof des Gebäudes beherbergt einen Boxclub.
Im Gebäude besteht Sanierungsbedarf insbesondere im Hinblick u.a. auf die Fassade, die Balkone und das Treppenhaus. Auch in Bezug auf die aktuellen energetischen Anforderungen ist mit Aufwand zu rechnen.
Das Grundstück mit seinen ca. 266 qm befindet sich gem. dem Flächennutzungsplan in einem Mischgebiet und erlaubt somit neben der Wohn- auch eine gewerbliche Nutzung. Obschon ein B-Plan erstellt wurde, der aus den 1950er Jahren stammt, liegen hier keine Angaben für eine GFZ oder GRZ vor. ( B-Plan Nr. 1-006 Nordstadt )
Eine eventuelle Überplanung oder Neuplanung einer Bebauung dieses Grundstückes in Altstadtnähe, müsste somit im Rahmen einer Voranfrage mit dem zuständigen Bauamt abgestimmt werden.

Die Wohn- und Nutzflächen beruhen auf Angaben der Hausverwaltung. Eine Berechnung aus der Bauzeit liegt dem Verkäufer nicht mehr vor. Wir haben eine Anfrage an die zuständige Aktenkammer gestellt. Die Anfrage befindet sich in Bearbeitung.
Die Kellerfläche, 1955 errichtet, befindet sich teilweise (ca. 45 qm) unter der Merianstrasse. Insofern kann an dieser Teilfläche ggf. nur ein Nutzungsrecht erworben werden, da sich diese Flächen unter fremdem Grund und Boden befinden. Hier sind wir zur Klärung mit der Stadt Freiburg im Gespräch.
Lage: Freiburg ist eine kreisfreie Großstadt mit ca. 350.000 Einwohnern in Baden-Würtemberg am südöstlichen Rand des Oberrheingrabens gelegen. Die nächstgelegenen Großstädte sind: Mülhausen (französisch Mulhouse) im Elsass, etwa 46 Kilometer Luftlinie südwestlich, Basel, etwa 51 Kilometer südlich, Straßburg, etwa 66 Kilometer nördlich, Zürich, etwa 85 Kilometer südöstlich, Karlsruhe, etwa 120 Kilometer nördlich sowie Stuttgart, etwa 133 Kilometer nordöstlich von Freiburg.
In Freiburg befinden sich mehrere Hochschulen mit insgesamt über 30.000 Studierenden. Die im Jahr 1457 gegründete Albert-Ludwigs-Universität ist eine der ältesten und renommiertesten Hochschulen Deutschlands mit über 24.000 Studierenden. Sie prägt nachhaltig das Leben der Stadt: So finden sich rund um die Universität viele gut besuchte Cafés und Kneipen. Die Universität ist mit ihren knapp 20.000 Arbeitsplätzen (einschließlich Klinikum) einer der wichtigsten Arbeitgeber in Südbaden.
Darüberhinaus ist Freiburg ein großer Anziehungspunkt für Touristen aus aller Welt. Eine Vielzahl an historischen Gebäuden sowie das Altstadt-Ensemble als Ganzes, findet hier sehr großen Zuspruch und lockt Jahr für Jahr viele Gäste in die Stadt.
Auch der Weinbau spielt in Freiburg eine nicht unbedeutende wirtschaftliche Rolle. Die Stadt im Weinbaubereich Breisgau grenzt an drei weitere badische Bereiche: Markgräfler Land, Tuniberg und Kaiserstuhl mit unterschiedlichen typischen Rebsorten. Mit rund 650 Hektar Rebfläche ist Freiburg die größte Weinbaustadt und eine der größten Weinbaugemeinden in Deutschland – dies vor allem durch die Eingemeindung mehrerer Weinbaugemeinden im Westen der Stadt in den 1970er Jahren. Aber auch auf kleinen Flächen der Innenstadt wird noch heute Wein angebaut wie z. B. am Freiburger Schlossberg. Eines der Weingüter, die dort anbauen, ist das Stiftungsweingut Freiburg in Merzhausen. Die Bedeutung des Weinbaus für die Stadt wird unterstrichen durch das hier ansässige Staatliche Weinbauinstitut und den Sitz des Badischen Weinbauverbandes. Auch die Universität baut seit 1985 wieder eigenen Wein an, nachdem diese Tradition seit 1806 unterbrochen war. Davor hing das Gehalt der Professoren direkt vom Ertrag des Weinbaus ab.
Ausstattung: - Mehrfamilienhaus
- derzeit 3 Wohneinheiten
- derzeit 3 Gewerbeeinheiten
davon 1 Physiopraxis
1 Kindertagesstätte
1 Boxclub
- es handelt sich um ca. 599 Qudratmeter Wohn- und Nutzfläche
Wohneinheiten:
EG : ca. 88 Qudratmeter
1. OG links: ca. 83,24 Qudratmeter
1. OG rechts: ca. 33,70 Qudratmeter
2. OG links: ca. 62,80 Qudratmeter
2.OG rechts: ca. 49,20 Qudratmeter
EG und UG: ca. 283 Qudratmeter ( derzeit Boxclub )
- Dachgeschoss nicht ausgebaut
- zentrale Lage, nahe zur Altstadt gelegen
- es besteht Sanierungsbedarf
- Mietverträge unbefristet
- JNKM (ist) € 44.060,00
Sonstiges: Diese besonders schön gelegene Immobilie betreuen wir über unser Büro in der Hamburger Hafencity.

Es handelt sich um ein Gemeinschaftsangebot der
room aid IMMOBILIEN GmbH in Hamburg
und
Hobrecht Immobilien in Lieser

Wir freuen uns darauf Ihnen dieses Objekt vorzustellen.
Bitte rufen Sie uns an, zuständig ist:

Herr Matthias Press Tel.: 0160-250 32 42

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) an: room aid IMMOBILIEN GmbH, Überseeallee 10, 20457 Hamburg oder per email an immobilien@room-aid.com oder per Fax an 040 376 103 79 - über Ihren Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Folgen des Widerrufs: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie ausdrücklich verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Ende Widerrufsbelehrung

Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Unsere Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit erfolgt aufgrund der uns vom Auftraggeber oder anderen Auskunftsbefugten erteilten Auskünfte. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit können wir nicht übernehmen. Irrtum und Zwischenverkauf und -vermietung bleiben vorbehalten.
2. Der Maklervertrag mit uns kommt entweder durch schriftliche Vereinbarung oder auch durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit in Kenntnis und auf der Basis des Ihnen vorliegenden Objekt-Exposes und seiner Bedingungen oder von uns erteilter Auskünfte zustande.
3. Unsere Nachweis-/Vermittlungstätigkeit, Expose etc. sind ausschließlich für den adressierten Empfänger bestimmt und vertraulich zu behandeln. Bei Weitergabe an Dritte ohne unsere Zustimmung ist der Empfänger unserer Nachweis-/Vermittlungstätigkeit zur Zahlung der ortsüblichen oder vereinbarten Provision verpflichtet, wenn der Dritte das Geschäft, ohne mit uns einen Maklervertrag vereinbart zu haben, abschließt; weitere Schadensersatzansprüche unsererseits bleiben vorbehalten.
4. Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil provisionspflichtig tätig zu werden, soweit keine Interessenkollision vorliegt.
5. Der Provisionsanspruch wird nicht dadurch berührt, dass statt des ursprünglich beabsichtigten Geschäftes ein anderes zustande kommt (z. B. Kauf statt Miete oder umgekehrt), sofern der wirtschaftliche Erfolg nicht wesentlich von unserem Angebot abweicht.
6. Die Provision ist verdient und fällig bei Vertragsabschluss in gehöriger Form und ggf. des Eintritts eventuell darin vereinbarter aufschiebender Bedingungen oder bei Abschluss eines gleichwertigen Geschäftes, das im Zusammenhang mit der maklerseits geleisteten Maklertätigkeit steht. Die Erwerbs-bzw. Nutzungsbedingungen sind uns von unserem Vertragspartner mitzuteilen.
7. Zurückbehaltungsrechte und Aufrechnungen gegenüber der Courtageforderung sind ausgeschlossen, soweit die aufrechenbare Forderung bestritten oder nicht rechtskräftig festgestellt ist.
8. Ist dem Empfänger das von uns nachgewiesene Objekt bereits bekannt, ist uns dies schriftlich unverzüglich, d. h. spätestens innerhalb von 48 Stunden ab Entgegennahme unseres Nachweises/Exposees mitzuteilen. Erfolgt dies nicht, so hat der Kunde uns im Wege des Schadensersatzes sämtliche Aufwendungen zu ersetzen, die uns dadurch entstanden sind, dass der Kunde uns nicht über die bestehende Vorkenntnis informiert hat.
9. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Geschäftssitz des Maklers, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
10. Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein oder werden, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Die unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen der vertraglichen Vereinbarung nicht zuwiderläuft.

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