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Immobiliendetails

Gewerbegrundstück zum Kauf am Bahnhof Wilster

externe ObjnrDA419
StatusArchiviert
Betreuer14
NutzungsartGewerbe
VermarktungsartKauf
ObjektartGrundstück
ObjekttypGewerbe
PLZ25554
OrtWilster
Breitengrad53.92490
Längengrad9.38506
LandDeutschland
GRZ0,6
GFZ1,2
Grundstücksgröße qm gesamt1.985 m²
externe ObjnrDA419 StatusArchiviert
Betreuer14 NutzungsartGewerbe
VermarktungsartKauf ObjektartGrundstück
ObjekttypGewerbe PLZ25554
OrtWilster Breitengrad53.92490
Längengrad9.38506 LandDeutschland
GRZ0,6 GFZ1,2
Grundstücksgröße qm gesamt1.985 m²
Objektbeschreibung: Bei dem hier zum Kauf angebotenen Gewerbegrundstück handelt es sich um eine Wiesen-Freifläche. Eine Umzäunung kann gegen Aufpreis erworben werden.
Auf der Fläche befindet sich eine Betonplatte (LxBxD) von ca. 5,15 x 3,50 x 0,20.
Das Gewerbegrundstück befindet sich im Gewerbegebiet der Ortschaft Wilster in unmittelbarer Bahnhofsnähe.
Eine Verpachtung der Fläche, oder Pacht und Kauf zu einem späteren Zeitpunkt, ist ebenso möglich. Sollte hier Interesse bestehen, sprechen Sie
uns bitte darauf an.
Lage: Wilster ist eine Gemeinde mit ca. 4.500 Einwohnern im Kreis Steinburg in Schleswig-Holstein.
Durch das Gemeindegebiet verläuft die B 5 nach Itzehoe und Brunsbüttel sowie die B 431 Richtung Meldorf.
Wilster hat einen Haltepunkt an der „Marschbahn“ von Hamburg-Altona nach Westerland auf Sylt, an welchem Züge der Nord-Ostsee-Bahn halten. Mit der Regionalbahnlinie 62 besteht stündlich eine Verbindung nach Heide (über Burg, Sankt Michaelisdonn und Meldorf) oder nach Itzehoe, von wo aus ein Anschluss an Regionalexpresszüge nach Hamburg, Westerland oder an ICs nach Stuttgart, Frankfurt, Dresden oder Karlsruhe besteht.
Der Personenverkehr auf der Bahnstrecke von Wilster nach Brunsbüttel wurde am 27. Mai 1988 eingestellt, dorthin verkehren heute allerdings noch zahlreiche Güterzüge zu den dortigen Industrieunternehmen und zum Elbehafen in Brunsbüttel.
Die Innenstadt der Freien und Hansestadt Hamburg ist über die A 23 in ca. 40 Autominuten zu erreichen.
Ausstattung: - zentrale Lage am Bahnhof in Wilster
- 1985 qm geräumte Fläche
- gute Zuwegung
- Umzäunt
- Lage im Gewerbegebiet
- sehr gute Verkehrsanbindung ( insbesondere Bahn )
- GRZ 0,6
- GFZ 1,2
Sonstiges: Wir betreuen dieses Gewerbegrundstück zur Pacht über unser Büro in der Hamburger Hafencity. Für weitere Informationen und Termine zur Begehung stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Zuständig ist

Herr Matthias Press Tel.: 0160-250 32 42

Wir freuen uns auf Ihre Rückmeldung.

Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Folgen des Widerrufs: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie ausdrücklich verlangt,
dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Ende Widerrufsbelehrung


Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Unsere Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit erfolgt aufgrund der uns vom Auftraggeber oder anderen Auskunftsbefugten erteilten Auskünfte. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit können wir nicht übernehmen. Irrtum und Zwischenverkauf und -vermietung bleiben vorbehalten.
2. Der Maklervertrag mit uns kommt entweder durch schriftliche Vereinbarung oder auch durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit in Kenntnis und auf der Basis des Ihnen vorliegenden Objekt-Exposees und seiner Bedingungen oder von uns erteilter Auskünfte zustande.
3. Unsere Nachweis-/Vermittlungstätigkeit, Exposee etc. sind ausschließlich für den adressierten Empfänger bestimmt und vertraulich zu behandeln. Bei Weitergabe an Dritte ohne unsere Zustimmung ist der Empfänger unserer Nachweis-/Vermittlungstätigkeit zur Zahlung der ortsüblichen oder vereinbarten Provision verpflichtet, wenn der Dritte das Geschäft, ohne mit uns einen Maklervertrag vereinbart zu haben, abschließt; weitere Schadensersatzansprüche unsererseits bleiben vorbehalten.
4. Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil provisionspflichtig tätig zu werden, soweit keine Interessenkollision vorliegt.
5. Der Provisionsanspruch wird nicht dadurch berührt, dass statt des ursprünglich beabsichtigten Geschäftes ein anderes zustande kommt (z. B. Kauf statt Miete oder umgekehrt), sofern der wirtschaftliche Erfolg nicht wesentlich von unserem Angebot abweicht.
6. Die Provision ist verdient und fällig bei Vertragsabschluss in gehöriger Form und ggf. des Eintritts eventuell darin vereinbarter aufschiebender Bedingungen oder bei Abschluss eines gleichwertigen Geschäftes, das im Zusammenhang mit der maklerseits geleisteten Maklertätigkeit steht. Die Erwerbs-bzw. Nutzungsbedingungen sind uns von unserem Vertragspartner mitzuteilen.
7. Zurückbehaltungsrechte und Aufrechnungen gegenüber der Courtageforderung sind ausgeschlossen, soweit die aufrechenbare Forderung bestritten oder nicht rechtskräftig festgestellt ist.
8. Ist dem Empfänger das von uns nachgewiesene Objekt bereits bekannt, ist uns dies schriftlich unverzüglich, d. h. spätestens innerhalb von 48 Stunden ab Entgegennahme unseres Nachweises/Exposees mitzuteilen. Erfolgt dies nicht, so hat der Kunde uns im Wege des Schadensersatzes sämtliche Aufwendungen zu ersetzen, die uns dadurch entstanden sind, dass der Kunde uns nicht über die bestehende Vorkenntnis informiert hat.
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10. Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein oder werden, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Die unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen der vertraglichen Vereinbarung nicht zuwiderläuft.

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