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Immobiliendetails

Gewerbeflächen mit idealen Anlieferungssbedingungen u. Stellplätzen in der Region Cuxhavener Land

externe ObjnrTC417
StatusAktiv
Betreuer14
NutzungsartGewerbe
VermarktungsartKauf
ObjektartHallen/Lager/Produktion
ObjekttypProduktion
PLZ21787
OrtOberndorf
Breitengrad53.75000
Längengrad9.15058
LandDeutschland
Wohnfläche281 m²
Gesamtfläche735 m²
Grundstücksgröße qm gesamt3.338 m²
Anzahl Wohneinheiten4
Anzahl Gewerbeeinheiten1
Gewerbefläche454 m²
BefeuerungÖl
BauweiseMassiv
Kaufpreis1.500.000 €
Kaufpreis pro qm2.040,09 €
Außen-Provision3,57 % inkl. MwSt.
Währung
x fache (Ist)37,65
Nettorendite (Ist)3 %
Jahresmiete (Ist)39.840 €
externe ObjnrTC417 StatusAktiv
Betreuer14 NutzungsartGewerbe
VermarktungsartKauf ObjektartHallen/Lager/Produktion
ObjekttypProduktion PLZ21787
OrtOberndorf Breitengrad53.75000
Längengrad9.15058 LandDeutschland
Wohnfläche281 m² Gesamtfläche735 m²
Grundstücksgröße qm gesamt3.338 m² Anzahl Wohneinheiten4
Anzahl Gewerbeeinheiten1 Gewerbefläche454 m²
BefeuerungÖl BauweiseMassiv
Kaufpreis1.500.000 € Kaufpreis pro qm2.040,09 €
Außen-Provision3,57 % inkl. MwSt. Währung
x fache (Ist)37,65 Nettorendite (Ist)3 %
Jahresmiete (Ist)39.840 €
Lage: - Lage in der Region Cuxhavener Land zwischen Otterndorf und Stade
- Nahe der B 73
- Mischgebiet
- kein B-Plan
- Ortsrandlage
Ausstattung: - Gewerbefläche geeignet für Handwerk, Handel, Logistik
- gepflegter Zustand
- Baujahr 1996
- Grundstücksfläche 3.538 qm
- 81 PKW Stellplätze
- gute Anlieferungs-Bedingungen
- nahe der B 73 gelegen
- Heizung : Öl

Als Teil der Immobilie:
- 4 Wohneinheiten mit :
Whg 1: ca. 88,30 Quadratmeter
Whg 2: ca. 53,50 Quadratmeter
Whg 3: ca. 68,10 Quadratmeter
Whg 4: ca. 71,30 Quadratmeter
Werkstatt : ca. 454 Quadratmeter

- derzeit 81 Parkplätze
- gute Verkehrsanbindung an Strasse und Bahn
- Innenortslage
- Mischgebiet
- kein B-Plan
Sonstiges: Diese besonders schön gelegene Immobilie betreuen wir über unser Büro in der Hamburger Hafencity.
Wir freuen uns darauf Ihnen dieses Objekt vorzustellen.
Bitte rufen Sie uns an, zuständig ist:

Herr Matthias Press Tel.: 0160-250 32 42

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) an: room aid IMMOBILIEN GmbH, Überseeallee 10, 20457 Hamburg oder per email an immobilien@room-aid.com oder per Fax an 040 376 103 79 - über Ihren Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Folgen des Widerrufs: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie ausdrücklich verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Ende Widerrufsbelehrung

Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Unsere Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit erfolgt aufgrund der uns vom Auftraggeber oder anderen Auskunftsbefugten erteilten Auskünfte. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit können wir nicht übernehmen. Irrtum und Zwischenverkauf und -vermietung bleiben vorbehalten.
2. Der Maklervertrag mit uns kommt entweder durch schriftliche Vereinbarung oder auch durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit in Kenntnis und auf der Basis des Ihnen vorliegenden Objekt-Exposees und seiner Bedingungen oder von uns erteilter Auskünfte zustande.
3. Unsere Nachweis-/Vermittlungstätigkeit, Expose etc. sind ausschließlich für den adressierten Empfänger bestimmt und vertraulich zu behandeln. Bei Weitergabe an Dritte ohne unsere Zustimmung ist der Empfänger unserer Nachweis-/Vermittlungstätigkeit zur Zahlung der ortsüblichen oder vereinbarten Provision verpflichtet, wenn der Dritte das Geschäft, ohne mit uns einen Maklervertrag vereinbart zu haben, abschließt; weitere Schadensersatzansprüche unsererseits bleiben vorbehalten.
4. Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil provisionspflichtig tätig zu werden, soweit keine Interessenkollision vorliegt.
5. Der Provisionsanspruch wird nicht dadurch berührt, dass statt des ursprünglich beabsichtigten Geschäftes ein anderes zustande kommt (z. B. Kauf statt Miete oder umgekehrt), sofern der wirtschaftliche Erfolg nicht wesentlich von unserem Angebot abweicht.
6. Die Provision ist verdient und fällig bei Vertragsabschluss in gehöriger Form und ggf. des Eintritts eventuell darin vereinbarter aufschiebender Bedingungen oder bei Abschluss eines gleichwertigen Geschäftes, das im Zusammenhang mit der maklerseits geleisteten Maklertätigkeit steht. Die Erwerbs-bzw. Nutzungsbedingungen sind uns von unserem Vertragspartner mitzuteilen.
7. Zurückbehaltungsrechte und Aufrechnungen gegenüber der Courtageforderung sind ausgeschlossen, soweit die aufrechenbare Forderung bestritten oder nicht rechtskräftig festgestellt ist.
8. Ist dem Empfänger das von uns nachgewiesene Objekt bereits bekannt, ist uns dies schriftlich unverzüglich, d. h. spätestens innerhalb von 48 Stunden ab Entgegennahme unseres Nachweises/Exposes mitzuteilen. Erfolgt dies nicht, so hat der Kunde uns im Wege des Schadensersatzes sämtliche Aufwendungen zu ersetzen, die uns dadurch entstanden sind, dass der Kunde uns nicht über die bestehende Vorkenntnis informiert hat.
9. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Geschäftssitz des Maklers, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
10. Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein oder werden, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Die unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen der vertraglichen Vereinbarung nicht zuwiderläuft.

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