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Immobiliendetails

Dachgeschoss-Wohnung in Schwäbisch-Hall / Hessental - herrlicher Panoramablick -

externe ObjnrTJ058
StatusAktiv
Betreuer14
NutzungsartWohnen
VermarktungsartKauf
ObjektartWohnung
ObjekttypEtagenwohnung
PLZ74523
OrtSchwäbisch Hall / Hessental
Breitengrad49.10489
Längengrad9.77923
LandDeutschland
Wohnfläche72 m²
Grundstücksgröße qm gesamt1.417 m²
Anzahl Zimmer3
Anzahl Schlafzimmer1
Anzahl Badezimmer1
HeizungsartZentralheizung
Etagenzahl6
FahrstuhlPersonenaufzug
BalkonJa
KücheEinbauküche
BauweiseMassiv
StellplatzartStellplatz im Freien
Kaufpreis135.000 €
Hausgeld259 €
Kaufpreis pro qm1.884,42 €
Außen-Provision3,57 % inkl.MwSt.
Währung
externe ObjnrTJ058 StatusAktiv
Betreuer14 NutzungsartWohnen
VermarktungsartKauf ObjektartWohnung
ObjekttypEtagenwohnung PLZ74523
OrtSchwäbisch Hall / Hessental Breitengrad49.10489
Längengrad9.77923 LandDeutschland
Wohnfläche72 m² Grundstücksgröße qm gesamt1.417 m²
Anzahl Zimmer3 Anzahl Schlafzimmer1
Anzahl Badezimmer1 HeizungsartZentralheizung
Etagenzahl6 FahrstuhlPersonenaufzug
BalkonJa KücheEinbauküche
BauweiseMassiv StellplatzartStellplatz im Freien
Kaufpreis135.000 € Hausgeld259 €
Kaufpreis pro qm1.884,42 € Außen-Provision3,57 % inkl.MwSt.
Währung
Objektbeschreibung: Diese helle Dachgeschosswohnung mit großzügigem Balkon
in ruhiger Wohnlage befindet sich in einem gepflegten Mehrfamilienhaus aus dem Baujahr 1969 in Schwäbisch-Hall / Hessental.
Die Wohneinheit im Dachgeschoss ist bequem über einen Aufzug zu erreichen, welcher von einem ebenso gepflegten Treppenhaus erreichbar ist. Die herrliche Aussicht über die Stadt und die bezaubernde umliegende Landschaft ist nur ein Aspekt dieser
in gefragter Lage befindlichen Wohnung.
Über einen kleinen Eingangs-Flur verteilen sich der einladende Wohnraum mit direktem Zugang zum Balkon mit wunderbarem Panoramablick. Die Küche, die mit einer Einbauküche ausgestattet ist, sowie das Wannen-Bad mit Fenster und das Schlafzimmer sind vom Flur aus zu begehen.
Die Böden sind mit einem hochwertigen Laminat bzw Fliesen ausgestattet.
Die Wohnanlage wurde regelmäßig, sachgerecht und sorfältig in Stand gehalten.
Den Wohnungseigentümern bzw. Mietern steht im Keller des Hauses eine Waschküche zur Verfügung.
Ein zur Wohnung gehörender Stellplatz und ein Kelleranteil rundet das Angebot ab.
 
 

 
Energieausweis
Art: Verbrauchsausweis
Gültig bis: 15.10.2027
Endenergieverbrauch: 113.00 kWh/(m²*a)
Wesentlicher Energieträger: Öl
Klasse: D

Lage: Die Gemeinde Hessental liegt im Südosten Schwäbisch Halls am Rand der Haller Ebene und des Schwäbisch-Fränkischen Waldes und wird vom Waschbach und von Zuflüssen von diesem durchzogen.
Hessental ist gut versorgt mit Geschäften des täglichen Bedarfs, Apotheken und Ärzten. Kindertagesstätten und eine Grundschule sind am Ort vorhanden, weiterführende Schulen in großer Bandbreite bietet die Stadt Schwäbisch-Hall.
Das Stadtzentrum von Schwäbisch-Hall ist in ca 7 Minuten mit dem PKW erreichbar. Auch Verbindungen des ÖPNV stehen zur Verfügung.
Ausstattung: ca. 71,64 Qudratmeter Wohnfläche
Bad mit Fenster und Wanne
Einbauküche
Laminat- / Fliesenböden
Kunststofffenster, Einbau ca. 2014
Einbruchhemmende Wohnungseingangstür, Einbau 2023
Balkon
gepflegter Zustand
Gartenmitbenutzung
Panorama-Fernblick
Kelleranteil
Wasch-Trockenraum
Anschlüsse: Satellitenanschluss
Wohnanlage aus dem Baujahr: 1969
Hausgeld: 259,00 €
Der im Expose einzusehende Grundriss ist
in der Ausstattung und Möblierung als Beispiel zu betrachten und
entspricht nicht der Originalausstattung. Die Wohnung wird unmöbliert und beräumt verkauft.
Sonstiges: Diese besonders schön gelegene Immobilie betreuen wir über unser Büro in der Hamburger Hafencity.
Wir freuen uns darauf Ihnen dieses Objekt vorzustellen.
Bitte rufen Sie uns an, zuständig ist:

Herr Matthias Press Tel.: 0160-250 32 42

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) an: room aid IMMOBILIEN GmbH, Überseeallee 10, 20457 Hamburg oder per email an immobilien@room-aid.com oder per Fax an 040 376 103 80- über Ihren Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Folgen des Widerrufs: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie ausdrücklich verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Ende Widerrufsbelehrung

Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Unsere Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit erfolgt aufgrund der uns vom Auftraggeber oder anderen Auskunftsbefugten erteilten Auskünfte. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit können wir nicht übernehmen. Irrtum und Zwischenverkauf und -vermietung bleiben vorbehalten.
2. Der Maklervertrag mit uns kommt entweder durch schriftliche Vereinbarung oder auch durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit in Kenntnis und auf der Basis des Ihnen vorliegenden Objekt-Exposes und seiner Bedingungen oder von uns erteilter Auskünfte zustande.
3. Unsere Nachweis-/Vermittlungstätigkeit, Exposee etc. sind ausschließlich für den adressierten Empfänger bestimmt und vertraulich zu behandeln. Bei Weitergabe an Dritte ohne unsere Zustimmung ist der Empfänger unserer Nachweis-/Vermittlungstätigkeit zur Zahlung der ortsüblichen oder vereinbarten Provision verpflichtet, wenn der Dritte das Geschäft, ohne mit uns einen Maklervertrag vereinbart zu haben, abschließt; weitere Schadensersatzansprüche unsererseits bleiben vorbehalten.
4. Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil provisionspflichtig tätig zu werden, soweit keine Interessenkollision vorliegt.
5. Der Provisionsanspruch wird nicht dadurch berührt, dass statt des ursprünglich beabsichtigten Geschäftes ein anderes zustande kommt (z. B. Kauf statt Miete oder umgekehrt), sofern der wirtschaftliche Erfolg nicht wesentlich von unserem Angebot abweicht.
6. Die Provision ist verdient und fällig bei Vertragsabschluss in gehöriger Form und ggf. des Eintritts eventuell darin vereinbarter aufschiebender Bedingungen oder bei Abschluss eines gleichwertigen Geschäftes, das im Zusammenhang mit der maklerseits geleisteten Maklertätigkeit steht. Die Erwerbs-bzw. Nutzungsbedingungen sind uns von unserem Vertragspartner mitzuteilen.
7. Zurückbehaltungsrechte und Aufrechnungen gegenüber der Courtageforderung sind ausgeschlossen, soweit die aufrechenbare Forderung bestritten oder nicht rechtskräftig festgestellt ist.
8. Ist dem Empfänger das von uns nachgewiesene Objekt bereits bekannt, ist uns dies schriftlich unverzüglich, d. h. spätestens innerhalb von 48 Stunden ab Entgegennahme unseres Nachweises/Exposes mitzuteilen. Erfolgt dies nicht, so hat der Kunde uns im Wege des Schadensersatzes sämtliche Aufwendungen zu ersetzen, die uns dadurch entstanden sind, dass der Kunde uns nicht über die bestehende Vorkenntnis informiert hat.
9. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Geschäftssitz des Maklers, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
10. Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein oder werden, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Die unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen der vertraglichen Vereinbarung nicht zuwiderläuft.

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